Richtlinien für die Prana-Anwendung
Prana-Heilung soll die herkömmliche, allopathische Medizin nicht ersetzen, sondern ergänzen. Bei schwerer Krankheit oder Fortbestehen der Symptome sollten sofort ein Arzt und ein zertifizierter Prana-Anwender hinzugezogen werden.
Prana-Anwender…
- sind keine Ärzte oder Heilpraktiker, aber Ärzte und Heilpraktiker können Prana-Anwender sein.
- stellen keine medizinischen Diagnosen.
- verschreiben keine Medikamente und/oder medizinische Behandlungen.
- mischen sich nicht in die medizinische Behandlung oder Medikamenteneinnahme ein.
Rechtssicherheit für Prana-Anwender die nicht Arzt oder
Heilpraktiker sind Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.
März 2004 (AZ: 1 BvR 784/03), ist für geistiges und spirituelles Heilen
keine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich.
Der
Geistheiler darf sogar die Hände auflegen um die Selbstheilungskräfte
des Klienten durch Übertragen von positiver Energie allgemein und auf
Zielorgane zu aktivieren. Dies gilt insbesondere für den Prana-Anwender,
der ja den Patienten nicht berührt.
Ärztliche Fachkenntnisse
über Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie sind nicht vorausgesetzt
erforderlich, aber in einem bestimmten Rahmen durchaus sinnvoll.
Deshalb sollte jeder Prana-Anwender auch die Möglichkeiten
weiterführender Ausbildung bis hin zum Associate Pranic Healer – APH für
sich prüfen.
Wichtig ist die charakterliche Zuverlässigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln.
Was darf der Prana-Anwender nicht:
- Diagnosen stellen
- Medikamente verschreiben
- Medizinische Geräte verwenden
- Heilversprechen abgeben
- den Klienten vom Besuch eines Arztes oder Heilpraktikers abhalten
Im Zweifelsfall, oder wenn nach dreimaliger Prana-Anwendung keine Verbesserung eintritt, soll der Prana-Anwender dem Klienten raten einen Arzt oder Heilpraktiker aufzusuchen, eventuell auch noch vorher einen erfahrenen Prana-Anwender APH bzw. mit Prana-Anwendungen vertrauten Arzt oder Heilpraktiker hinzuziehen.